Für Eigennutzer gilt der § 10f EStG. Wenn Sie diesen in Anspruch nehmen, können Sie die anerkannten (bescheinigten) Kosten, deren Festsetzung durch die entsprechenden Behörden erfolgt, über 10 Jahre mit 9 % steuerlich geltend machen. Hierbei gilt: Es können nur die Kosten steuerlich geltend gemacht werden, die nach der Kaufvertrags-Beurkundung entstehen und bescheinigt werden. Ihr Berater informiert Sie zudem gerne über weitere Förderprogramme z. B. durch die KfW-Bank, welche verschiedene zinsvergünstigte Darlehen anbietet.
